Es muss über den auf der Webseite dieser Gemeinde zur Verfügung gestellten Online-Dienst „Besetzung von öffentlichem Grund“ ein Antrag gestellt werden für:
- die Ausstellung der Ermächtigung zur zeitweiligen Besetzung von öffentlichem Grund
oder - die Ausstellung der Konzession zur dauerhaften Besetzung von öffentlichem Grund.
Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine CIE (elektronische Identitätskarte).
Bevor die Gemeinde die Ermächtigung oder die Konzession ausstellen kann, muss die antragstellende Person die dafür geschuldete Vermögensgebühr über PagoPA einzahlen.