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Die Gemeindesatzung sieht unter anderem auch vor, dass die Gemeindereferenten die ihnen zugeteilten Amtsgeschäfte in eigener Verantwortung ausüben. Dementsprechend haben sie auch die Vollmacht zur Unterzeichung der Maßnahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches.
Aufteilung der Amtsgeschäfte der Gemeinde 2020-2025 (4,78 MB) - .PDF