Beilage zum Bauantrag - Heizanlage

Erklärung, dass die Heizungsanlage unter 35 kW liegt und kein Genehmigungsverfahren laut LG 18/1992 nötig ist.

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Beschreibung

Mit diesem Formular erklären der Eigentümer und der Projektant, dass die geplante Heizungsanlage im Gebäude eine Feuerungsleistung von weniger als 35 kW hat. Deshalb ist laut Landesgesetz Nr. 18/1992 kein spezielles Genehmigungsverfahren für die Heizanlage erforderlich. Die Erklärung wird unter persönlicher Verantwortung abgegeben und ist Teil des Bauantrags.

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Privates Bauwesen und Urbanistik

MARKTPLATZ 2, 39052 KALTERN A.D. WEINSTRASSE+39 0471 968850bauamt@kaltern.eu

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Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

15.04.2025

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 10:14 Uhr

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