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Das Standesamt ist zuständig für Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen
Zuletzt aktualisiert: 02.01.2026, 08:00 Uhr